AGB
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rennert Consulting GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Rennert Consulting GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Rennert Consulting GmbH schriftlich bestätigt wurden.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen Rennert Consulting GmbH herleiten kann.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Rennert Consulting GmbH und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der, im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderungen, geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
(2) Rennert Consulting GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderen Bestimmungen des Kunden, dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Rennert Consulting GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
(3) Der Kunde kann gegen Forderungen der Rennert Consulting GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit Rennert Consulting GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
(4) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Rennert Consulting GmbH ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(5) Rennert Consulting GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
§ 4 Verzug
(1) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann Rennert Consulting GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Mit Einführung des EURO und damit dem Wegfall des Diskontzinssatzes liegt der Zinsanspruch 4 % über einem vergleichbaren Referenzzinssatz. Wird nichts anderes vereinbart, so wird der EURIBOR jeweils zum Stichtag Quartalsende als Referenzzinssatz gewählt.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist Rennert Consulting GmbH berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.
(3) Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Übersteigt der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, so ist Rennert Consulting GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20 % übersteigenden Sicherungsbetrags verpflichtet.
(2) Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständliche Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Dies gilt auch für
Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
(3) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind Rennert Consulting GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Fall der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat Rennert Consulting GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Ware bleibt Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Be- oder Verarbeitung sowie Umbildung erfolgen stets für Rennert Consulting GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Rennert Consulting GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der eigentlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an Rennert Consulting GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Rennert Consulting GmbH unentgeltlich.
(5) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind aus-geschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die Rennert Consulting GmbH zustehende Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungs-abtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte von Rennert Consulting GmbH benötigt werden.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für den Fall, dass Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt dies der Kunde Rennert Consulting GmbH unverzüglich schriftlich mit einer Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen Rennert Consulting GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(3) Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muss Rennert Consulting GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung verschaffen.
(4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung Rennert Consulting GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.
§ 8 Rücktritt Rennert Consulting GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen. Sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat Rennert Consulting GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Bamberg, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Bamberg als vereinbart.
§ 10 Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit dem Kunden, bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rennert Consulting GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Rennert Consulting GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Rennert Consulting GmbH schriftlich bestätigt wurden.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen Rennert Consulting GmbH herleiten kann.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Rennert Consulting GmbH und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der, im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderungen, geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
(2) Rennert Consulting GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderen Bestimmungen des Kunden, dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Rennert Consulting GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
(3) Der Kunde kann gegen Forderungen der Rennert Consulting GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit Rennert Consulting GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
(4) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Rennert Consulting GmbH ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(5) Rennert Consulting GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
§ 4 Verzug
(1) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann Rennert Consulting GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Mit Einführung des EURO und damit dem Wegfall des Diskontzinssatzes liegt der Zinsanspruch 4 % über einem vergleichbaren Referenzzinssatz. Wird nichts anderes vereinbart, so wird der EURIBOR jeweils zum Stichtag Quartalsende als Referenzzinssatz gewählt.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist Rennert Consulting GmbH berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.
(3) Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Übersteigt der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, so ist Rennert Consulting GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20 % übersteigenden Sicherungsbetrags verpflichtet.
(2) Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständliche Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Dies gilt auch für
Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
(3) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind Rennert Consulting GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Fall der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat Rennert Consulting GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Ware bleibt Eigentum der Rennert Consulting GmbH. Be- oder Verarbeitung sowie Umbildung erfolgen stets für Rennert Consulting GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Rennert Consulting GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der eigentlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an Rennert Consulting GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Rennert Consulting GmbH unentgeltlich.
(5) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind aus-geschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die Rennert Consulting GmbH zustehende Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungs-abtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte von Rennert Consulting GmbH benötigt werden.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für den Fall, dass Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt dies der Kunde Rennert Consulting GmbH unverzüglich schriftlich mit einer Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen Rennert Consulting GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(3) Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muss Rennert Consulting GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung verschaffen.
(4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung Rennert Consulting GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.
§ 8 Rücktritt Rennert Consulting GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen. Sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat Rennert Consulting GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Bamberg, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Bamberg als vereinbart.
§ 10 Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit dem Kunden, bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.